HÖHENSICHER
UNSERE KOMPETENZ - IHRE SICHERHEIT
 

Sachkundigenprüfung von PSA gemäß Betriebsicherheitsverordung

gemäß BetrSichV ist eine Sachkundigenprüfung an Ihrer PSAgA (persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) vorgeschrieben und muss mindestens 1x jährlich (alle 12 Monate) durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.


Wir prüfen nicht nur persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, sondern auch die dazugehörige Rettungsausrüstung sowie Sekuranten, permanent verbaute Absturzsicherung (Schienen und Seilsicherungssysteme) dazu zählen auch Steigleitern inklusive Steigschutzeinrichtungen. 


Um Ihre innerbetrieblichen Abläufe nicht zu stören, prüfen wir Ihr Material direkt bei ihnen vor Ort.

Sollte es aus Platzgründen bei Ihnen nicht möglich sein, so können wir Ihr Material auch in unserem Hause prüfen.


Damit wir immer auf dem aktuellen Stand der Hersteller sowie Normen sind, lassen wir uns auch hier permanent weiterbilden.

 
 
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